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BGH, 18.04.1962 - 2 StR 644/61 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen unerlaubter Steuerberatung und wegen Steuerhinterziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.02.1958 - 1 StR 387/57
Auszug aus BGH, 18.04.1962 - 2 StR 644/61
Wie in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes anerkannt ist, kann eine Äußerung viele Personen durch eine Gesamtbezeichnung kränken oder herabsetzen, wenn diese Personenmehrheit so aus der Allgemeinheit hervortritt, daß der Kreis der beteiligten Einzelpersonen deutlich umgrenzt ist (vgl. statt vieler BGHSt 11, 207 [BGH 28.02.1958 - 1 StR 387/57]). - BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.04.1962 - 2 StR 644/61
Die zweite Annahme begegnet jedoch Bedenken; denn eine unrichtige Buchführung, die dem Zwecke der Steuerhinterziehung dienen soll, ist als solche nur Vorbereitungshandlung (BGH Urt. v. 28. November 1957 - 4 StR 180/57 - mitgeteilt von Herlan, in GA 1959, 50;… Hartung, Steuerstrafrecht 3. Aufl. S. 93). - RG, 10.10.1916 - IV 484/16
Erfordert der Tatbestand des § 9 c BZG., daß zu einem bestimmten, konkreten …
Auszug aus BGH, 18.04.1962 - 2 StR 644/61
Sie will also nicht nur einen Reiz zum Handeln erwecken, in dem anderen nur Stimmung für ein bestimmtes Verhalten machen, sondern fordert ein Tun oder Unterlassen und wendet sich deshalb an den Verstand, der von der Richtigkeit und Zweckmäßigkeit des geforderten Verhaltens überzeugt werden soll (RGSt 47, 411, 413; 50, 146, 149; 63, 170, 173). - RG, 31.05.1929 - I 290/29
1. Ist § 1 der VO. des Reichspräsidenten vom 15. September 1923 (RGBl. I S. 879) …
Auszug aus BGH, 18.04.1962 - 2 StR 644/61
Sie will also nicht nur einen Reiz zum Handeln erwecken, in dem anderen nur Stimmung für ein bestimmtes Verhalten machen, sondern fordert ein Tun oder Unterlassen und wendet sich deshalb an den Verstand, der von der Richtigkeit und Zweckmäßigkeit des geforderten Verhaltens überzeugt werden soll (RGSt 47, 411, 413; 50, 146, 149; 63, 170, 173). - RG, 01.11.1913 - IV 683/13
1. Kann in dem Herausgeben von Renntips ein Auffordern zum Abschluß von …
Auszug aus BGH, 18.04.1962 - 2 StR 644/61
Sie will also nicht nur einen Reiz zum Handeln erwecken, in dem anderen nur Stimmung für ein bestimmtes Verhalten machen, sondern fordert ein Tun oder Unterlassen und wendet sich deshalb an den Verstand, der von der Richtigkeit und Zweckmäßigkeit des geforderten Verhaltens überzeugt werden soll (RGSt 47, 411, 413; 50, 146, 149; 63, 170, 173).